Definition von Inklusion
Inklusion wird vom lateinischen Verb includere abgeleitet. Es bedeutet einlassen oder einschließen. Mit Inklusion ist also gemeint, dass niemand ausgeschlossen, benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Der Begriff Inklusion ist auf eine Behindertenbewegung in den 1970er Jahren in den USA zurückzuführen. Diese Bewegung kämpfte damals für eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und forderte dieses Recht erstmals öffentlich ein. In einer inklusiven Gesellschaft wird davon ausgegangen, dass es kein Richtig oder Falsch gibt. Jeder Mensch soll, so wie er oder sie ist, wertgeschätzt und akzeptiert werden. Wenn Menschen mit oder ohne Behinderung selbstbestimmt leben, lernen und arbeiten können, dann spricht man von gelungener Inklusion.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Das “Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities - CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Es wurde im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat - neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen - eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen zum Inhalt. Darunter befinden sich beispielsweise Regelungen zur Bildung, zu Arbeit und Beschäftigung, zur Barrierefreiheit, zur Gesundheitssorge, zur Inklusion und noch einige mehr.
Bei den Regeln zur Inklusion geht es in der Behindertenrechtskonvention nicht mehr um die Integration von “Ausgegrenzten”, sondern darum, allen Menschen von vornherein die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen. Ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderung soll Normalität sein. Daraus ergibt sich, dass sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen hat, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen, ermöglicht werden.
175 Staaten weltweit haben sich in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei hauptsächlich drei Grundsätzen zu folgen:
Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung dürfen selbst ihren Aufenthaltsort bestimmen und selbständig entscheiden mir wem zusammen und wo sie leben. Außerdem sollen Einrichtungen oder Pflegedienste den Menschen Raum lassen, ihre Lebensumstände eigenverantwortliche zu gestalten und ihre Selbstbestimmung fördern. Selbstbestimmung bedeutet ebenfalls, dass Menschen mit Handicap selbst entscheiden welche Arbeit sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufnehmen.
Teilhabe
Gesellschaftliches Leben muß so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilnehmen können. Barrieren und Benachteiligungen müssen abgebaut werden.
Gleichstellung
Gleichstellung bedeutet, dass jeder Person Zugang zu den gleichen Möglichkeiten gewährt wird und zwar unabhängig von sozialen Faktoren wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderungen.
Inklusion
Bei der Inklusion handelt es sich selbstverständlich um ein Idealbild der Gesellschaft. Schon bei der Definition von Inklusion wird klar, dass das Ziel wahrscheinlich niemals vollständig erreicht werden kann. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit immer Menschen geben, die sich über andere stellen und die Vielfalt des Lebens nicht als Normalität akzeptieren. Theorie und Praxis klaffen auch im Bereich der Bildung, dem Bereich, in dem Inklusion am häufigsten versucht wird, noch an vielen Stellen weit auseinander.
Integration
Integration bedeutet das Hineinnehmen eines Menschen mit einer Behinderung in ein bereits existierendes System, beispielsweise eine Schule. Dabei ändert sich die Schule nicht grundsätzlich, sondern der zu integrierende Schüler muss sich anpassen.
Separation
Der Begriff Separation wird in der Pädagogik für die Trennung Einzelner verwendet, um dann daraus kleinere Gruppen zu bilden. Die Herstellung solcher homogenen Gruppen soll zu einem besseren Lernerfolg des Einzelnen führen, zum Beispiel Schulklassen nach Haupt-, Realschule und Gymnasium.
Exklusion
Exklusion heißt wörtlich Ausschluss oder Ausgrenzung. Durch soziale Exklusion werden Menschen die Chancen auf soziale Teilhabe verwehrt. Exklusion bedeutet somit das Gegenteil von Inklusion.
Welche Bereiche umfasst der Begriff Inklusion?
Inklusion in der Bildung
Frühförderung
Inklusion in der Bildung beginnt bereits mit der Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder. Dies setzt eine Früherkennung voraus und betrifft verschiedene Maßnahmen im medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Bereich. Optimalerweise beziehen die Fördermaßnahmen alle Bereiche mit ein, mit denen das Kind im Alltag zu tun hat. Betreuungseinrichtungen (integrative, heilpädagogische aber zunehmend auch Regelkindergärten) und Ärzte, Heilpädagogen, Psychologen, Physiotherapeuten, Ergo- und Logopäden arbeiten gemeinsam mit den Eltern und der Familie zusammen, um das Kind bestmöglich zu fördern.
Vor allem in sozialpädiatrischen Zentren spielt die Frühförderung eine sehr wichtige Rolle, ebenso in integrativen oder heilpädagogischen Sonderkindergärten. Da viele Eltern oft beide berufstätig sind, verbringen die Kinder die meiste Zeit des Tages in fremder Betreuung. Gerade bei Kindern, die eine Frühförderung erhalten, ist es sinnvoll, sich bei diesen Maßnahmen auf die Erfahrung und auch das Wissen von speziell geschulten Fachpersonal verlassen zu können.
In integrativen Kindergärten, aber inzwischen auch oft in Regelkindergärten werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut. Diese Art der Inklusion in Kindertageseinrichtungen bietet den Vorteil, dass die Kinder gegenseitig von ihren unterschiedlichen Stärken und Schwächen lernen können, diese akzeptieren und letztendlich auch davon profitieren. Dadurch werden Vorurteile abgebaut und das gegenseitige Verständnis füreinander gefestigt. Ein normaler Umgang ist für beide Seiten eine wichtige und schöne Erfahrung.
Heilpädagogische Kindergärten sind besonders für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ausgelegt und können spezielle heilpädagogische Fördermaßnahmen ergreifen. Die Gruppengröße ist hier deutlich reduziert und Fördermaßnahmen werden in kleinen Gruppen durchgeführt. In speziellen Fällen wird auch Einzelförderung angeboten.
Schulbildung
In einer inklusiven Schule lernen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Diese Schulen sollen so ausgestattet sein, dass sie den Bedürfnissen eines jeden Kindes gerecht werden können. Viele Bundesländer sind jedoch mit der entsprechenden baulichen und personellen Ausstattung überfordert. Deshalb werden oft sogenannte “inklusive Schwerpunktschulen” für bestimmte Förderbedarfe eingerichtet. Hier soll dann das entsprechende Fachwissen der Sonderpädagogik gebündelt werden.
2021 veröffentlichte das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) eine Studie mit dem Titel “Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Bundesländern". Nach diesen Untersuchungen verläuft die Umsetzung der schulischen Inklusion insgesamt sehr schleppend. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer zeigen sich extrem unterschiedliche Entwicklungen bei der Inklusion an Schulen. Auch ergab eine Befragung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes vom Mai 2022, dass sich Lehrkräfte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung alleingelassen fühlen. “Inklusion wird heute nur durch den Einsatz und den pädagogischen Idealismus von Lehrern am Leben gehalten. Inklusion darf kein Sparmodell sein.” sagte die Vorsitzende des BLLV, Simone Fleischmann. Es fehlt vor allem an Personal, guten Fortbildungsangeboten und Zeit. Inklusive Klassen sind meist genau so groß wie nicht-inklusive. Lehrkräfte haben nicht mehr die Zeit, sich den einzelnen, förderbedürftigen Kindern zu widmen. 97 Prozent der befragten Lehrkräfte halten die Inklusion unter den derzeitigen Bedingungen für nicht realisierbar.
Die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems würden laut oben genannter Studie in vielen Ländern systematisch verletzt. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern seien in vielen Bereichen untätig geblieben oder verzeichnen seit Inkrafttreten der UN-Konvention sogar Rückschritte.
Inklusion verändert den Unterricht sowohl der Regelschüler als auch der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Daraus ergibt sich, dass der Unterricht nach den Bedürfnissen aller Schüler geplant werden muss. Inklusiver Unterricht kann nur gelingen, wenn es in der Schule verbindliche Standards dafür gibt. Für die Schüler soll es differenzierte Lernziele geben und auch verschiedene Unterrichtsmethoden. Stabile pädagogische Bezugspersonen sind nötig, ebenso wie die Einführung von Helferprinzipien, das heißt inklusiver Unterricht benötigt hinreichende personelle Ressourcen.
Es wäre jedoch illusorisch anzunehmen, alle Kinder könnten durchgängig gemeinsam beschult werden, auch solche mit schwersten Entwicklungsstörungen. In keinem Land der Welt wird das so angewendet. Selbst die UN-Behindertenrechtskonvention fordert keineswegs spezifische Förderinstitutionen abzuschaffen oder gar den Willen der Eltern zu torpedieren - im Gegenteil.
“Die Devise kann nur heißen: Nicht prinzipielle Inklusion um jeden Preis, sondern nur da, wo es für das einzelne Kind sinnvoll ist - und erst dann, wenn die schulischen Gegebenheiten dies tatsächlich zulassen”
(Michael Felten, Publizist und Autor)
Förderschulen sind ein wichtiger, hochspezialisierter Bildungsort. Kindheit ist eine besondere Lebensphase des Menschen und man sollte nach individuellen Lösungen suchen, das heißt, für jedes Kind die momentan beste Förderung.
Inklusion im Arbeitsleben
Für Menschen mit einer Behinderung ist es häufig schwierig, auf dem regulären Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle zu finden. So ist es nicht verwunderlich, dass behinderte Menschen häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Viele Arbeitgeber zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe, als dass sie Menschen mit Behinderung einstellen. Deshalb fordern Selbsthilfeverbände eine sogenannte Arbeitsassistenz. Dabei geht es darum, personelle Hilfen zur Verfügung zu stellen, ohne die Menschen mit Handicap bestimmte Arbeiten nicht ausführen können.
Von Seiten vieler Arbeitgeber ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer noch negativ behaftet. Die vermeintlich geringere Arbeitsleistung, ein erhöhter Kündigungsschutz sowie der Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage halten viele Arbeitgeber davon ab, Vakanzen mit behinderten Menschen zu besetzen. Laut dem Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten jedoch dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent der freien Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Jede unbesetzte Stelle im Unternehmen muss auf die Möglichkeit zur Einstellung einer Person mit Behinderung geprüft werden. Dem Betriebsrat steht es zu, die Einstellung eines Bewerbers ohne Behinderung abzulehnen, wenn diese Prüfung nicht stattfindet.
Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa bestätigt, dass behinderte Menschen das Betriebsklima durchaus bereichern. Durch Inklusion werden der Ideenreichtum und die Kreativität gefördert. Menschen, die im Alltag mit Einschränkungen zu kämpfen haben, bringen oft auch neue Handlungsweisen und Denkansätze in das Arbeitsleben ein. Die Zusammenarbeit, die Kompromissbereitschaft und die soziale Kompetenz aller Beteiligten erhöhen sich dadurch. Viele behinderte Menschen bieten durch ihre Einschränkungen, abhängig vom Grad der Behinderung, oft eine leistungsbereite und hochmotivierte Arbeitsweise und bringen ihrem Arbeitgeber meist eine überdurchschnittlich hohe Loyalität entgegen.
Für Arbeitgeber ergibt sich durch die Einstellung von Menschen mit Behinderung ein durchweg verantwortungsbewusstes und positives Profil. So bringt eine gute Wertschätzung und Anerkennung dieser Mitarbeiter Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter mit sich und stärkt außerdem die Arbeitgebermarke.
Arbeitgeber können außerdem finanzielle Unterstützung in unterschiedlicher Form erhalten:
- Zuschüsse und Darlehen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie dienen zur Wiederherstellung, Verbesserung oder zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung.
- Übernahme der Kosten für die Zeit der Probebeschäftigung und Leistungen von Eingliederungszuschüssen erleichtern den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben und tragen für die betroffenen Personen zu verbesserten Chancen auf dem Arbeitsmarkt bei.
- Leistungen der Integrationsämter helfen behindertengerechte Arbeitsplätze zu schaffen, wenn diese zum Beispiel mit bestimmten technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden müssen.
Die Einstellung von Menschen mit Behinderung bietet also eine Bereicherung für das betriebliche Arbeitsklima und bringt wirtschaftliche und emotionale Vorteile für alle Beteiligten mit sich.
Inklusion im Bereich Wohnen
Im Bereich inklusives Wohnen besagt die UN-Behindertenrechtskonvention folgendes: “Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein.” Einfacher ausgedrückt: Menschen mit Behinderung sollen - soweit möglich - frei wählen können, wo, wie und mit wem sie wohnen.
In München eröffnete 1989 der Verein Gemeinsam leben lernen e.V. die erste integrative Wohngemeinschaft Deutschlands. Inklusives Wohnen bedeutet, Menschen mit Behinderung weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen. Auch Menschen mit schwersten Behinderungen bieten diese WGs für behinderte und nichtbehinderte Menschen die Möglichkeit, ihr Leben bis zu einem gewissen Grad selbständig zu gestalten. Die Menschen stehen hier mitten im Leben und sind nicht länger auf spezielle Wohnheime angewiesen. Inzwischen gibt es in vielen deutschen Städten Projekte zum inklusiven Wohnen. Die Bewohner können gemeinsam essen, Partys feiern oder zusammen ins Kino gehen. Viele dieser WGs sind in Innenstädten zu finden, so dass die Bewohner mit Behinderung auch einmal alleine einkaufen gehen können. Die Abläufe des WG-Lebens in einer inklusiven Wohngemeinschaft gleichen denen einer herkömmlichen WG. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Gemeinschaftsräume werden von allen geteilt. Die Arbeiten im Haushalt werden von allen zusammen erledigt. Dabei finden die Bewohner Unterstützung bei einer qualifizierten Fachkraft, die sich um alle WG-Mitglieder kümmert und auch im Konfliktfall einschreiten kann. Außerdem helfen auch Teilnehmer von Freiwilligendiensten bei Angeboten für inklusives Wohnen mit.
Inklusion im Sport
Sport ist eine gute Möglichkeit für Inklusion, denn viele Sportarten können Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam machen. In den Sportvereinen gibt es allerdings immer noch viele Barrieren für Menschen mit Behinderung, seien es Treppen vor Sporthallen oder Texte in schwerer Sprache. Aus diesem Grund sind nicht viele Menschen mit Behinderungen in Vereinen organisiert. Die Sportvereine öffnen sich hier aber Stück für Stück.
In Deutschland können sich behinderte Sportler auch als Mitglieder in Behindertensportvereinen organisieren. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) besteht unter anderem aus 17 Landesbehindertensportverbänden, den Fachverbänden Deutscher Rollstuhl-Sportverband, dem Deutschen Schwerhörigen Sportverband und weiteren. Spezielle Sportarten für Behinderte sind unter anderem Rollstuhlbasketball, Rollstuhlrugby, Blindenfußball, Rollstuhlhandball, Behindertenschwimmsport und noch viele mehr. Ob die getrennte Organisation in Behindertensportverbänden der UN-Behindertenkonvention entspricht, ist jedoch umstritten. Norwegen hat bereits im Jahre 2002 den nationalen Behindertensportverband aufgelöst und eine Integration von Sportart zu Sportart vorgenommen und mit den in Norwegen großen Sportarten wie Skilanglauf gute Erfahrungen gemacht.
Inklusion durch Barrierefreiheit
Meistens wird Barrierefreiheit definiert durch breite Türen, Rampen statt Treppen und absenkbare Busse. Doch nur speziell ausgerüstete Fahrzeuge und bauliche Veränderungen sind nicht genug, um den Alltag für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Umfassende Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Freizeitangebote und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich sind, ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Weiterhin heißt Barrierefreiheit noch, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern in leichter Sprache vorhanden sind, und dass gehörlose Menschen einen Vortrag mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers verfolgen können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die digitale Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass Internetseiten so aufgebaut sein müssen, dass jeder sie nutzen kann. Zum Beispiel durch das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für Blinde und die Möglichkeit, auch Videos in barrierefreien Formaten abspielen zu können.
Inklusion funktioniert also nicht ohne Barrierefreiheit. Wo Orte und Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt eine Teilhabe verwehrt in der Arbeitswelt und in der Freizeit, im politischen und im kulturellen Leben.
Über den Autor - Sebastian Wächter
Sebastian Wächter hat als 18-Jähriger die radikalste Veränderung seines Lebens erfahren. Er stürzt beim Wandern und bricht sich das Genick. Seitdem sitzt er im Rollstuhl - er ist querschnittsgelähmt und kann weder seine Beine noch seine Finger bewegen. Auch ein Großteil seiner Armmuskulatur ist gelähmt. Dennoch gelingt es ihm, sich ein eigenständiges Leben und seine Selbstständigkeit zurückzuerobern. Er hat über Jahre ein Mindset entwickelt, durch das er es geschafft hat, große Herausforderungen zu meistern und ein erfolgreiches Leben zu führen. Die Grundlage hierfür war allerdings ein langer Weg zur Akzeptanz seines Schicksals, erst hierdurch startete seine erfolgreiche Veränderung. Heute ist Sebastian Keynote Speaker und gibt Unternehmen Impulse, wie aus Veränderung auch Fortschritt werden kann. Er wurde inzwischen mehrfach ausgezeichnet und gehört zu den "Top-100-Speakern" von Speakers Excellence. Ebenso unterstützt er als Coach Privatpersonen im Umgang mit Veränderung. Sein neues Buch trägt den Titel „Change Mindset“.
Wie gelingt Inklusion?
Verschiedene Faktoren beeinflussen das Gelingen von Inklusion. In Deutschland sind diese jedoch noch ausbaufähig.
- Investitionen: Alle Länder müssen weiterhin in das Inklusionssystem investieren um die Raum- und Finanzausstattung und den Personalmangel an Schulen zu decken.
- Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften: Nicht in jedem Lehramtsstudium sind Inklusionskompetenzen Bestandteil der Ausbildung. Daher sind die Erfahrungen mit Inklusion bei vielen Lehrkräften noch unzureichend.
- Reformen: Inklusion macht es notwendig, die Schulstrukturen umzuorganisieren, um Menschen mit Behinderungen einbeziehen zu können.
- Einheitliche Konzepte: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland kann selbst darüber bestimmen. Aus diesem Grund fehlen bisher einheitliche Konzepte und gemeinsame Standards.
Neben diesen Grundlagen, die vom Staat geschaffen werden müssen, damit Inklusion gelingen kann, muss allerdings jeder Einzelne mithelfen. Inklusion kann nicht nur durch Investitionen, ein einheitliches Bildungssystem oder verschiedene Projekte angetrieben werden. Inklusion muss von jedem Einzelnen im Alltag gelebt werden. Das bedeutet nicht nur, Menschen mit Behinderung im Alltag aufzunehmen. Entscheidend ist, den damit verbundenen Mehraufwand zu akzeptieren, als Normalzustand anzusehen. Will man beispielsweise mit einem Rollstuhlfahrer zu einem Festival fahren, dann reicht es nicht aus, ihn einfach nur mitzunehmen. Er muss durch den Schlamm geschoben werden, braucht eine gute Sicht auf die Bühne, muss zum Toilettengang begleitet werden. Richtig gut in Inklusion ist man dann, wenn man will, dass der Freund mit Behinderung genauso ein tolles Erlebnis hat wie man selbst. Mitleid oder Profilierungssucht sind hier fehl am Platz.
Inklusion bedeutet also, dass alle mitgenommen, angenommen und im gleichen Maße am Alltag teilnehmen können, ohne dass sich jemand als Belastung fühlen muss.